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VGH Bayern, 13.09.1999 - 23 ZB 99.2507 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (6)
- VGH Bayern, 06.12.2010 - 4 ZB 10.1848
Dingliche Haftung für Grundsteuer nach Grundstückserwerb im …
Zwar kommt einer - z. B. in einem Vollstreckungsverfahren ergehenden - Zahlungsaufforderung mit Fristsetzung (Mahnung) regelmäßig keine Verwaltungsaktsqualität zu, weil sie den Schuldner lediglich an seine bereits bescheidsmäßig festgestellte Zahlungspflicht erinnern soll und daher nicht unmittelbar auf die Herbeiführung einer Rechtsfolge gerichtet ist (vgl. zu Art. 23 Abs. 1 Nr. 3 BayVwZVG: BayVGH vom 13.9.1999 Az. 23 ZB 99.2507; zu § 259 AO: BFH vom 18.10.1994 BFHE 175, 519, jeweils m. w. N.). - LSG Bayern, 12.05.2010 - L 16 AS 829/09
Erstattung der Vorverfahrenskosten gem § 63 SGB 10 - Zulässigkeit des …
Die Festsetzung der Mahngebühr sei damit als eine Maßnahme der Verwaltungsvollstreckung i.S.v. § 80 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) anzusehen und nicht als Einzelfallregelung und damit als Verwaltungsakt i.S.d. § 31 SGB X. Die Beklagte hat ergänzend auf das Urteil des Verwaltungsgerichts A-Stadt (VG) vom 24.06.1999, Az. M 10 K 98.3007 und des Bayer. Verwaltungsgerichtshofs (VGH) vom 13.09.1999, Az. 23 ZB 99.2507 hingewiesen.Der von der Beklagten zitierte Beschluss des Bayer. VGH vom 13.09.1999, 23 ZB 99.2507 ist insoweit nicht überzeugend, zumal der Bayer. VGH ausdrücklich feststellt, dass die Qualifizierung als reine Mahnung bzw. als Leistungsgebot mit Verwaltungsaktqualität von den Umständen des Einzelfalls abhänge, insbesondere von der Art des jeweiligen Schreibens und daher nicht verallgemeinerungsfähig sei.
- LSG Sachsen, 25.02.2010 - L 2 AS 451/09
Die Bundesagentur für Arbeit ist nicht dazu berechtigt, Mahngebühren im eigenen …
Dies sehe auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof so (Beschluss vom 13.09.1999 - 23 ZB 99.2507 -).
- VG München, 08.03.2016 - M 10 E 15.5310
Zur Frage der Beitreibung rückständiger Kommunalabgaben
Auch die Aufnahme der Säumniszuschläge in die Mahnung der Antragsgegnerin stellt eine reine Vorbereitungshandlung für das Vollstreckungsverfahren dar, der keine eigenständige Regelungsqualität zukommt (so ausdrücklich BayVGH, B.v. 13.9.99 - 23 ZB 99.2507 - juris Rn. 4).Ebenso wenig stellt der Ansatz einer Mahngebühr von 28 Euro einen Verwaltungsakt dar, sondern eine gebührenpflichtige Amtshandlung (BayVGH, B.v. 13.9.99 - 23 ZB 99.2507 - juris Rn. 5).
- OVG Niedersachsen, 24.11.2021 - 2 LB 127/21
Konsekutiver Masterstudiengang; Langzeitstudiengebühren; Studienguthaben
Mit der Mahnung wird lediglich das sich bereits im Gebühren- oder Beitragsbescheid befindliche Leistungsgebot wiederholt, sodass ihr kein Regelungsgehalt zukommt (…SächsOVG, Beschl. v. 12.1.2016 - 3 B 273/15 -, juris Rn. 4 m.w.N.; vgl. auch BSG, Beschl. v. 7.6.1999 - B 7 AL 264/98 B -, juris Rn. 7 u. BayVGH, Beschl. v. 13.9.1999 - 23 ZB 99.2507 -, juris Rn. 3). - VG Neustadt, 30.03.2011 - 4 L 227/11
Abgabenbescheid; Mahnung; Verwaltungsaktsqualität
Der Mahnung kommt keine Verwaltungsaktqualität zu, weil sie den Abgabeschuldner lediglich an seine Zahlungspflicht erinnert und nicht unmittelbar auf die Herbeiführung einer Rechtsfolge gerichtet ist (Bay. VGH, Beschluss vom 13. September 1999 - 23 ZB 99.2507 - m.w.N., juris; OVG Rheinland-Pfalz, NJW 1982, 2276).